Unfallgutachten in Ingolstadt
Schaden am Wagen? Das bieten wir dir
- Die Gegenseite kommt für die Kosten auf — für dich bleibt es kostenfrei
- Kein Warten am Telefon — Termin online wählen und sofort buchen
- Dein Auftrag zählt — nicht der der gegnerischen Versicherung
Gerade verunfallt? Diese Reihenfolge zählt
Erst ruhig werden, dann handeln. Mit drei Schritten machst du jetzt alles richtig.
Unfallstelle sichern
Warnblinker ein, Warndreieck aufstellen, dann nach Verletzten sehen. Bei Personenschaden ist die 112 die erste Nummer, alles andere wartet.
Beweise sichern
Mach Fotos aus mehreren Perspektiven von Unfallstelle, jedem Schaden und allen Kennzeichen. Tausche mit dem Gegner Name, Adresse, Versicherung und Kennzeichen. Bei Polizeieinsatz das Aktenzeichen mitnotieren.
Uns anrufen — vor der Versicherung
Ruf uns an, bevor du die gegnerische Versicherung informierst. Sobald sie Bescheid weiß, stellt sie ihren eigenen Gutachter, und der unabhängige Blick wird schwer. Ab hier übernehmen wir.
Dein Unfallgutachten gehört nicht in fremde Hände
Wer schuldlos in einen Unfall gerät, darf seinen eigenen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten trägt die Versicherung der Gegenseite, nicht du. Ein Recht, das die wenigsten Geschädigten kennen.
Üblicherweise meldet sich die gegnerische Versicherung, kündigt einen Gutachter an, der Geschädigte stimmt zu. Übersehen wird: Dieser Gutachter steht im Dienst des Versicherers und setzt deinen Schaden nicht großzügig an.
In Ingolstadt schauen wir ausschließlich auf dein Fahrzeug und deine Interessen, ohne Loyalität zur Gegenseite. Jeder Schaden wird sauber dokumentiert, damit der volle Ersatz dort ankommt, wo er hingehört.
Was du zum Termin fürs Unfallgutachten mitbringst
Damit wir in Ingolstadt sofort loslegen können, brauchen wir diese Unterlagen von dir:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1, umgangssprachlich Fahrzeugschein
- Polizeiliches Aktenzeichen oder Unfallprotokoll
- Deine eigenen Fotos vom Unfallhergang und Schaden
- Kontaktdaten und Versicherung der gegnerischen Partei
Familienbetrieb seit 1989
Transparenz ist für uns kein Modewort, sondern die Basis unserer Arbeit. Bei deinen Gutachten oder Prüfungen kannst du dich drauf verlassen: Wir prüfen objektiv und fair. Sollte Wartungsbedarf bestehen, kommunizieren wir dies klar und ohne Umwege – böse Überraschungen gibt es bei uns nicht.
Uns liegt deine Zufriedenheit am Herzen, genau deswegen steht Qualität für uns an erster Stelle. Qualität in Bezug auf unsere Dienstleistung, aber auch auf deinen Komfort.
Dein Ablauf
Terminvereinbarung
Mit unserem Online - Buchungstool kannst du dir in 2 Minuten selbstständig deinen Wunschtermin buchen. Du magst es old school? Ruf uns einfach an, oder nimm das Kontaktformular.
Dein Gutachten / Prüfung
Wir führen die vereinbarte Prüfung oder das Gutachten durch. Du erscheinst lediglich zum Termin, bringst alle benötigten Dokumente mit und genießt in der Zwischenzeit deinen Kaffee oder ein Eis.
Heimfahrt
Du bekommst alle relevanten Dokumente von uns ausgestellt und darfst wieder mit bestem Gewissen heim!
Falls es Mängel gab, teilen wir dir diese mit und besprechen neutral und unabhängig das weitere Vorgehen.
Das sagen unsere Kunden über unsere Unfallgutachten
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Mehr InformationenHäufig gestellte Fragen zu Unfallgutachten
Wer übernimmt die Kosten für ein Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für dein Schadengutachten. Das gilt ab einer Schadenhöhe von rund 750 Euro. Diese 750€ werden aber in nahezu jedem Fall überschritten, also brauchst du dir darüber keine Gedanken machen.
Als Geschädigter hast du das Recht einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Du musst also nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Auch die Kosten für einen Anwalt übernimmt die Gegenseite.
Bei Teilschuld werden die Gutachterkosten anteilig aufgeteilt. Bei selbst verschuldeten Unfällen kommt deine Vollkaskoversicherung für die Regulierung auf, allerdings nicht immer für ein externes Gutachten.
Wie lange hat man Zeit für ein Gutachten nach einem Unfall?
Grundsätzlich gilt die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende. Trotzdem solltest du dein Schadengutachten so früh wie möglich nach dem Unfall erstellen lassen. Je frischer die Schäden dokumentiert werden, desto eindeutiger lassen sich Unfallspuren zuordnen. Reparaturen oder weitere Nutzung des Fahrzeugs können die Beweislage erschweren. Idealerweise vereinbarst du innerhalb der ersten Tage nach dem Unfall einen Termin. Bei uns kannst du das ganze ganz entspannt per Online Terminkalender.
Wie viel kostet ein Kfz-Schadengutachten?
Um die Kosten für ein Schadengutachten muss man sich in erster Linie keine Gedanken machen. Das übernimmt ja sowieso die Versicherung. Es sei denn man ist klar selber Schuld am Unfall.
Die Kosten für ein Kfz-Schadengutachten richten sich nach der Schadenhöhe und werden nach der Honorartabelle des BVSK berechnet. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen für dich keine Kosten, da die gegnerische Versicherung das Gutachterhonorar vollständig übernimmt. Für eine grobe Orientierung: Die Honorare beginnen bei kleineren Schäden im niedrigen dreistelligen Bereich und steigen mit der Schadenhöhe an. Unsere Sachverständigen informieren dich vor der Begutachtung transparent über die voraussichtlichen Kosten und klären gemeinsam mit dir die Abrechnungssituation.