Schadengutachten in Rain am Lech
Deine Vorteile mit unabhängigen Schadengutachten:
- Maximaler Schadensersatz
- Unabhängige Begutachtung ohne Interessenkonflikt
- Sicherheit - lückenlose Dokumentation
- Begutachtung bei dir vor Ort
Warum Schadengutachten nicht vom Versicherungsgutachter gemacht werden sollten:
Nach einem Verkehrsunfall mit Fremdverschulden hast du als Geschädigter das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
Viele Unfallgeschädigte wissen das nicht und akzeptieren den Gutachter der Versicherung. Das Problem dabei: Dieser handelt im Auftrag des Versicherers, und nicht in deinem Interesse.
Ein unabhängiges Gutachten durch einen freien Kfz-Sachverständigen dokumentiert jeden Schaden lückenlos. So sicherst du dir den maximalen Anspruch auf deinen entstandenen Schaden.
Checkliste für die Vorbereitung auf dein Schadengutachten
Für einen reibungslosen Ablauf deines Schadengutachtens bring bitte Folgendes mit:
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Unfallbericht oder polizeiliches Aktenzeichen
Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugschäden
Kontaktdaten der gegnerischen Versicherung
Familienbetrieb seit 1989
Transparenz ist für uns kein Modewort, sondern die Basis unserer Arbeit. Bei deinen Gutachten oder Prüfungen kannst du dich drauf verlassen: Wir prüfen objektiv und fair. Sollte Wartungsbedarf bestehen, kommunizieren wir dies klar und ohne Umwege – böse Überraschungen gibt es bei uns nicht.
Uns liegt deine Zufriedenheit am Herzen, genau deswegen steht Qualität für uns an erster Stelle. Qualität in Bezug auf unsere Dienstleistung, aber auch auf deinen Komfort.
Dein Ablauf
Terminvereinbarung
Mit unserem Online - Buchungstool kannst du dir in 2 Minuten selbstständig deinen Wunschtermin buchen. Du magst es old school? Ruf uns einfach an, oder nimm das Kontaktformular.
Dein Gutachten / Prüfung
Wir führen die vereinbarte Prüfung oder das Gutachten durch. Du erscheinst lediglich zum Termin, bringst alle benötigten Dokumente mit und genießt in der Zwischenzeit deinen Kaffee oder ein Eis.
Heimfahrt
Du bekommst alle relevanten Dokumente von uns ausgestellt und darfst wieder mit bestem Gewissen heim!
Falls es Mängel gab, teilen wir dir diese mit und besprechen neutral und unabhängig das weitere Vorgehen.
Das sagen unsere Kunden über unsere Schadengutachten
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Mehr InformationenHäufig gestellte Fragen zu Schadengutachten
Wer übernimmt die Kosten für ein Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für dein Schadengutachten. Das gilt ab einer Schadenhöhe von rund 750 Euro. Diese 750€ werden aber in nahezu jedem Fall überschritten, also brauchst du dir darüber keine Gedanken machen.
Als Geschädigter hast du das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Du musst also nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Auch die Kosten für einen Anwalt übernimmt die Gegenseite.
Bei Teilschuld werden die Gutachterkosten anteilig aufgeteilt. Bei selbst verschuldeten Unfällen kommt deine Vollkaskoversicherung für die Regulierung auf, allerdings nicht immer für ein externes Gutachten.
Wie lange hat man Zeit für ein Gutachten nach einem Unfall?
Grundsätzlich gilt die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende. Trotzdem solltest du dein Schadengutachten so früh wie möglich nach dem Unfall erstellen lassen. Je frischer die Schäden dokumentiert werden, desto eindeutiger lassen sich Unfallspuren zuordnen. Reparaturen oder weitere Nutzung des Fahrzeugs können die Beweislage erschweren. Idealerweise vereinbarst du innerhalb der ersten Tage nach dem Unfall einen Termin. Bei uns kannst du das ganze ganz entspannt per Online Terminkalender.
Wie viel kostet ein Kfz-Schadengutachten?
Um die Kosten für ein Schadengutachten muss man sich in erster Linie keine Gedanken machen. Das übernimmt ja sowieso die Versicherung. Es sei denn, der Unfall war selbstverschuldet.
Die Kosten für ein Kfz-Schadengutachten richten sich nach der Schadenhöhe und werden nach der Honorartabelle des BVSK berechnet. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen für dich keine Kosten, da die gegnerische Versicherung das Gutachterhonorar vollständig übernimmt. Für eine grobe Orientierung: Die Honorare beginnen bei kleineren Schäden im niedrigen dreistelligen Bereich und steigen mit der Schadenhöhe an. Unsere Sachverständigen informieren dich vor der Begutachtung transparent über die voraussichtlichen Kosten und klären gemeinsam mit dir die Abrechnungssituation.