Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Sachverständigenbüro Fritz Rucker GmbH
1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschlie߬lich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefo¬nisch oder über andere Telekommunikationstech¬niken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterla-gen und Auskünfte unentgeltlich und ohne beson-dere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahr¬heitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vor¬schäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzei¬gen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Doku¬mente gehen nicht zu Lasten des AN.
3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Fest¬stellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung ge-troffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachver-ständigen unmittelbar fällig. Ein Versand der Gut-achten erfolgt, falls nicht anders vereinbart, nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere An-kündigung das gerichtliche Mahnverfahren einge-leitet bzw. Klage erhoben werden.
5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe pauschal. Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Bei einem Sondergutachten wird ein Zuschlag berechnet.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenba-sis wird ein Verrechnungssatz von € 130,00 pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.
Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehr¬wertsteuer.
6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte, Stellungnahmen zu Prüfberichten und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden nach Stunden zzgl. Nebenkosten abgerechnet. Die für den Hauptauftrag vom AG unterschriebene Abtretungserklärung gilt für alle daraus folgenden Aufträge.
7. Stornierung Widerrufsrecht
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal zzgl. Mehrwertsteuer berechnet aus dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen und unmittelbar fällig. Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge hat der AG eine Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und unterschrieben.
8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschaden ent-sprechen den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Menzelstraße 5, 14467 Potsdam. Tel.: 03 31/ 23 60 59 -0 zu wenden.
9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüg¬lich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Der Gerichtsstand ist der Erfüllungsort, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbe-dingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.